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Service

Erhöhtes Beförderungs­entgelt (EBE)

60 Euro sind viel Geld!

Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel müssen Sie damit rechnen, dass wir diesen Betrag von Ihnen erheben, wenn Sie unsere Busse ohne gültigen Fahrschein benutzen. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren kann zusätzlich erfolgen!

Wissenswertes

Das erhöhte Beförderungsentgelt entfällt nur dann, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre bereits gültige persönliche Zeitkarte in unserer Verwaltung vorzeigen oder eine Ablichtung der Zeitkarte zusenden. In diesem Fall wird das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro Bearbeitungsentgelt reduziert.

Einsprüche gegen unsere Forderung können nur in schriftlicher Form, unter Angabe der EBE-Nummer geltend gemacht werden. Bitte nutzen Sie hierzu das EBE-Kontaktformular (geben Sie hierzu die EBE-Nummer im Textfeld mit an).

Wird der Betrag innerhalb der angegebenen Frist nicht gezahlt, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Rechtliche Grundlage

Auszug aus den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel:

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB):

Auszug aus der Strafprozessordnung (StPO):